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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.2 Im Fall eines Konfliktes zwischen einem Abschnitt des Vertrages, des Unternehmens und des Kunden, haben die Dokumente, die die Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen nachstehende Prioritätsfolge: 2.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, höhere Honorare zu berechnen, als im Angebot angegeben, falls der Kunde nach Beginn der Übersetzung noch Änderungen am Originaltext vornimmt. Dies wird mit dem Kunden schriftlich vereinbart. 2.3 Angebots-Terminologie: 2.4 Der Vertrag tritt in Kraft nach Erhalt Ihrer Bestellung, Angebotsbestätigung oder einer anderen Art von Bestätigung durch Sie, sodass wir die Arbeit weiterführen oder beginnen können. 2.5 Der Vertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die von Ihnen festgesetzte Reihenfolge aller hier genannten Geschäftsbedingungen oder solchen, auf die anders Bezug genommen wird, hat keinen Einfluss. 2.6 Angebote werden auf Grundlage Ihrer Beschreibung des Ausgangsmaterials, des Übersetzungszwecks und Ihren weiteren Anweisungen erstellt. Angebote können jederzeit angepasst werden, wenn unserer Meinung nach die Beschreibung des Ausgangstextes, der Anweisungen oder andere Elemente grundlegend ungenügend oder falsch sind. Hiervon wird der Kunde unverzüglich schriftlich informiert und ihm wird Gelegenheit gegeben innerhalb einer angemessenen Frist seine Zustimmung zu dem neuen Angebot zu geben 3. Zahlung 3.2 Zahlung sollte innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungseingang erfolgen, es sei denn, eine andere Frist wird schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, wobei unter Umständen Zahlung oder Anzahlung im Voraus gefordert werden kann. Ohne die anderen Rechte des Unternehmens zu berühren, behält das Unternehmen sich vor, eine Servicegebühr von jährlich 8 % auf alle noch ausstehenden Beträge zu erheben, die nicht innerhalb der Frist gezahlt wurden. 3.3 Wird die Arbeit in Abschnitten bereitgestellt und/oder über einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen bearbeitet, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen nach Erfüllung eines jeden Arbeitsabschnittes oder zu monatlichen Intervallen eine Rechnung zu stellen. 3.4 Wird eine Rechnung nicht entsprechend der vorgenannten Bestimmungen oder anderen im Vertrag festgelegten Bestimmungen gezahlt, sind wir dazu berechtigt, weitere Arbeiten dieses Auftrags und Ihren anderen Aufträgen auszusetzen, ohne die anderen Rechte des Unternehmens zu berühren. 4.2 Der Kunde muss ein Datum festlegen, an dem die Arbeit fertig gestellt sein muss, ist jedoch nicht berechtigt, die Zahlung für fertiggestellte Arbeit zu verweigern, solange das Unternehmen alles ihm Mögliche tut, um die Wünsche des Kunden zu erfüllen. 4.3 Normalerweise wird die fertiggestellte Arbeit elektronisch per E-Mail als word-, rtf-, pdf-Datei, etc. übermittelt. Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit ausgedruckt per Post geliefert werden, wobei das Unternehmen nicht für Verzögerungen oder Störungen der Lieferung, die durch das Postwesen verschuldet werden, verantwortlich gemacht werden kann. 4.4 Sollte es notwendig sein, die Arbeit schneller fertig zu stellen, als es normalerweise üblich ist, behält sich Wolfestone Translation vor, zusätzliche Gebühren zu berechnen, um eventuell erforderliche Überstunden oder zusätzliche Ausgaben abzudecken. Sollten weitere zusätzliche Kosten entstehen, ist Wolfestone Translation berechtigt, diese ebenfalls in Rechnung zu stellen. Alle Express-Arbeiten unterliegen dem untenstehenden Punkt 8.7. 4.5 Wolfestone Translation trägt nicht die Verantwortung für Folgen aus Verzögerungen, die durch den Kunden verschuldet werden. In diesem Fall sind alle vereinbarten Fristen oder Lieferzeiträume ungültig und müssen neu vereinbart werden. 4.6 Wolfestone Translation behält sich vor, Subunternehmer für die ganze oder für Teile der Arbeit einzusetzen. 4.7 Bezogen auf beglaubigte, legalisierte, notariell beurkundete oder jedwede andere Art von „offizieller“ Übersetzung erwartet Wolfestone Translation vom Kunden, dass er die gelieferte Übersetzung sorgfältig in elektronischer Form überprüft, bevor das Unternehmen ausgedruckte Unterlagen für die Benutzung freigibt. Etwaige Nachbesserungen, Änderungen, Korrekturen usw. werden vom Unternehmen und seinen linguistischen Experten überprüft und danach, falls zulässig und vereinbart, wird das Dokument berichtigt. Dieses Verfahren kann zahlreiche Durchgänge von Überprüfungen und Vorgaben des Kunden zur Folge haben. 5. Dolmetschen 5.1 Ist der Kunde unerwarteterweise abwesend, muss der Dolmetscher bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort warten. Nimmt der Kunde an der Veranstaltung nicht teil, berechnet ihm das Unternehmen die vollständige Servicegebühr für die erwartete Stundenanzahl einschließlich weiterer Ausgaben. 5.2 Das Unternehmen berechnet keine Service-Gebühr wenn es dem Dolmetscher unmöglich ist, bei einer Veranstaltung auf Grund von unvorhersehbaren Umständen zu erscheinen: Das Unternhmen wird sich um einen Ersatzdolmetscher bemühen und die betroffenen Parteien schnellstmöglich in Kenntnis setzen; es wird jedoch von dem Unternehmen keine Haftung übernommen falls dies nicht getan wird. 5.3 Das Unternehmen berechnet die vollständige Service-Gebühr falls der Dolmetscher unvermeidlich zu spät kommt, aber dennoch seine Aufgaben zu erfüllen hat. 5.4 Während das Unternehmen alles Mögliche tut, um Dienstleistungen zum vereinbarten Datum/Zeitpunkt bereitzustellen, kann es nicht für Verzögerungen bei der Bereitstellung verantwortlich gemacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. 5.5 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für das Versagen des Dolmetschers, seine Pflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen. 6.2 Storniert der Kunde durch ihn oder sie in Auftrag gegegbene Arbeiten oder schiebt diese auf , werden dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung oder Aufschiebung ausgeführten, beauftragten Arbeiten, wie auch alle anderen Kosten und Ausgaben die als Folge der Stornierung auftreten können, in Rechnung gestellt. 6.3 Im Falle von höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Arbeitskampf, Aufruhr, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen und andere Situationen, die offensichtlich Einfluss auf die Fähigkeit des Unternehmens haben, die Aufträge wie vereinbart zu erledigen) wird das Unternehmen den Kunden sofort informieren und ihm die Umstände kenntlich machen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl das Unternehmen, als auch den Kunden, von dem Auftrag zurückzutreten, doch in jedem Fall verpflichtet sich der Kunde dazu, das Unternehmen für bereits gelieferte Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Das Unternehmen wird den Kunden bestmöglich unterstützen, den Auftrag bei einem anderen Unternehmen aufzugeben. 6.4 Jegliche Beendigung des Vertrages berührt keine anderen Rechte oder Rechtsmittel, die für jede Partei hätten entstehen könnten. 6.5 Für das Aufheben eines Dolmetschauftrags oder einer anderen Dienstleistung, die das Buchen eines Linguisten für festgelegte Zeiten, Tage, Zeiträume, usw. erfordert, wird eine Rechnung von 50 % ausgestellt, sofern nicht eine Kündigungsfrist von mindestens 7 Werktagen gegeben ist.   7. Lieferung 7.2 Die Lieferung wird als ausgeführt erachtet, sobald sie mit der Post, per Fax oder elektronisch versendet wurde, ab diesem Punkt geht die Haftung auf den Kunden über. 7.3 Allerdings wird das Unternehmen eine Kopie der Übersetzung behalten und ein weiteres Exemplar kostenlos an den Kunden senden, sollte das Original verloren gehen oder beschädigt werden. 7.4 Wenn der Kunde das Unternehmen beauftragt eine dritte Person, wie beispielsweise einen Notar, Anwalt oder das britische Außenministerium, hinzu zu ziehen, kann das Unternehmen für Lieferverzögerungen oder Nichtausführung dieser dritten Person nicht verantwortlich gemacht werden. 8.1 Das Unternehmen wird von jeder Haftung für Verpflichtungen, die sich dem Kunden ergeben, befreit, wo immer und wenn der Umfang der Erfüllung einer solchen Verpflichtung außerhalb seiner Kontrolle liegt. 8.6 Obwohl Wolfestone Translation sich darum bemüht, einwandfreie, lückenlose und fehlerfreie Arbeiten zu liefern, wird eine Garantie bezüglich einer absoluten Fehlerfreiheit des übersetzten Textes nicht übernommen. Sollte der Kunde nachweislich einen Mangel entdecken, so muss er Wolfestone Translations die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Wird dies innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung unterlassen, so gilt die Übersetzung als mangelfrei. 8.7 Wenn: 8.7.1 Der Kunde wünscht, dass das Unternehmen eine Arbeit als Express-Auftrag liefert und/oder 8.7.2 Wir vorschlagen, dass der Kunde einen unserer weiteren Dienste für die Erfüllung seiner Anforderungen in Anspruch nimmt und der Kunde diesen Vorschlag nicht annimmt (Elite Gold Service wird gegenüber dem Standard Silver Service immer empfohlen) besteht das Risiko, dass die Qualität der Arbeit nicht über das hohe Niveau verfügt, das wir im Zuge des normalen Geschäftsverlaufes liefern. In beiden Fällen weist das Unternehmen jegliche Verantwortung für die Arbeit von sich und Sie akzeptieren, dass a) Die Arbeit unter Umständen nicht mit dem gleichen Grad an Fertigkeit und Sorgfalt ausgeführt wird, den wir im normalen Geschäftsverlauf für die Lieferung von Arbeiten gewährleisten. b) Fehler und Auslassungen bei der Ausführung der Arbeit auftreten können, die den Kunden nicht dazu berechtigen bezüglich der Bereitstellung der Arbeit den Vertrag zu kündigen oder Zahlungen an uns zu verweigern; und c) Sie uns hinsichtlich erhobener Ansprüche oder entstandener Schäden, die aus einem Fehler oder einer Auslassung resultieren, schadlos halten. 8.8 Sofern nicht anderweitig und ausführlich, schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, darf der Kunde (der zum Zweck dieses Abschnitts alle Partnerfirmen, ihre oder Ihre Mitarbeiter, Geschäftsführer, Direktoren oder Teilhaber einschließt) über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages, sei es direkt oder indirekt, ob in eigener Sache oder für eine andere Person, Firma oder ein anderes Unternehmen, keine Übersetzer, Dolmetscher oder andere Sprachexperten werben, anstellen, versuchen diese vom Unternehmen abzuwerben oder die Dienste eines Übersetzers, Dolmetschers oder anderen Sprachexperten nutzen, der dem Kunden im Namen des Unternehmens im Zuge des Vertrages Arbeit bereit gestellt hat. Im Falle von Vertragsbruch unter diesem Punkt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden dem Unternehmen eine Summe zu zahlen, die dem gesamten Honorar entspricht, dass dem Übersetzer, Dolmetscher oder Sprachexperten von dem Unternehmen für 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Anstellung des Übersetzers, Dolmetschers oder Sprachexperten, oder der Nutzung seiner Dienste durch Sie gezahlt wurde. 9. Wesen der Übersetzung9.1 Eine Übersetzung ist die direkte und mehr oder weniger wörtliche Übertragung von geschriebenem Material von einer (Ausgangs-) Sprache in eine andere (Ziel-) Sprache, welche von einem Übersetzer, der gute Kenntnisse über Grammatik und Vokabular besitzt, mit Hilfe seiner eigenen Erfahrung, Wörterbüchern, Spezialisten oder anderem, angefertigt wird. 9.5 Wenn der Werkvertrag Korrekturlesen oder Gegenlesen des Kunden enthält, ist das Unternehmen nicht haftbar für irgendwelche Fehler, die nicht vom Kunden beanstandet wurden oder für Verbesserungen oder Abänderungen, die vom Kunden beim Gegenlesen gemacht wurden. 10. Kundeneigentum10.1 Alle Dokumente oder Besitztümer, die dem Unternehmen übermittelt werden, werden auf Kundenrisiko bearbeitet und das Unternehmen kann nicht für eventuelle Schäden oder Verluste verantwortlich gemacht werden. 10.2 Das Unternehmen behält sich vor, Dokumente oder andere Besitztümer des Kunden zwölf (12) Monate nach Fertigstellung der damit zusammenhängenden Arbeit zu vernichten oder anderweitig zu beseitigen. 11. Geheimhaltung 11.1 Unterliegt Punkt 11.3 und sichert (unsererseits) zu, dass wir wenn nötig vertrauliche Informationen weitergeben dürfen, sodass wir die Arbeit bereitstellen können. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei (jede Information (in jeder Form), die entweder für das Unternehmen oder den Kunden vertraulich ist und die das Unternehmen oder der Kunde in Verbindung mit unserer Arbeit offenlegt) nutzen. 11.2 Unterliegt Punkte 11.3. Keine der Parteien darf gegenüber einer anderen Person vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen. 11.3 Jede Partei darf vertrauliche Informationen des anderen dann offenlegen: 11.4 Der in diesem Punkt 11 enthaltenen Geheimhaltungsverpflichtung ist auch nach Beendigung des Vertrages, egal aus welchen Gründen, weiterhin nachzukommen. 11.5 Alle Parteien erklären sich mit der Notwendigkeit und Angemessenheit ihrer Verpflichtungen unter diesem Punkt 11 einverstanden, um die offenlegende Partei zu schützen. Des Weiteren erklären sich alle Parteien damit einverstanden, dass Schadensersatz nicht angemessen wäre, um die offenlegende Partei für einen Vertragsbruch entsprechend diesem Punkt 11 durch die Partei, die die Informationen erhält, zu entschädigen. Daher vereinbaren alle Parteien, dass zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln, die Partei, die die Informationen offenlegt dazu berechtigt ist Unterlassungsansprüche gegenüber einem drohenden Vertragsbruchs oder der Fortsetzung eines solchen Vertragsbruchs durch die Informationen erhaltende Partei geltend zu machen, ohne die Notwendigkeit tatsächliche Schäden belegen zu müssen. 12. Illegale Inhalte 12.2 Das Unternehmen wird vom Kunden für alle eventuellen Klagen, Verfahren, Kosten und Ausgaben entschädigt, die aus dem Druck von illegalen Inhalten oder der Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Design oder Rechten dritter Personen hervorgehen (Aufzählung nicht abschließend). 13.2 Sobald die Zahlung für die Arbeit vorgenommen wurde, wird das Urheberrecht (einschließlich aber nicht begrenzt auf das Copyright) der Originalarbeit und der Arbeit an den Kunden übertragen (oder Ihre Lizenzgeber), jedoch garantieren Sie dem Unternehmen (und unseren Unterauftragnehmern) zur Vermeidung von Zweifeln eine Lizenz, die es uns erlaubt die Originalarbeit für die Laufzeit des Vertrages und zum Zweck der Bereitstellung der Arbeit an den Kunden aufzubewahren und zu nutzen. 14. Datenschutz 14.1 Jede Partei garantiert, dass sie den Verpflichtungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen nachkommt und jederzeit die relevanten Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 einhält. 14.2 Das Unternehmen erkennt an, dass wir, falls es erforderlich ist, Daten im Zuge der Bereitstellung der Arbeit zu verarbeiten, wir diesbezüglich nur auf Anweisung des Kunden handeln werden. 15. Verschiedenes 15.1 Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist oder als ungültig oder undurchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzutrennen, sodass sie in dem Maße unwirksam wird, dass sie als ungültig und undurchsetzbar gilt. Dabei werden keine anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder undurchsetzbar erklärt oder anderweitig beeinträchtigt. 15.2 Eine Person, die keine Partei dieses Vertrages darstellt, besitzt unter dem Contracts (Rights of Third Parties) Act von 1999 kein Recht, Bestimmungen dieses Vertrages geltend zu machen. Dieser Punkt umfasst keine weiteren Rechte oder Rechtsmittel existierender oder anders verfügbarer Personen außerhalb dieses Gesetzes. 15.3 Nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbebedingungen oder diesem Vertrag folgt der Absicht eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Parteien aufzubauen oder die Parteien dazu zu autorisieren als Bevollmächtigter der anderen Partei zu agieren. Des Weiteren hat keine Partei das Recht im Namen oder Auftrag der anderen zu handeln oder anderweitig die andere Partei in anderer Art einzubinden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Stellungnahmen oder Garantien, die Annahme von Verpflichtungen oder Haftungen und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen) 16. Gerichtsbarkeit |
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